home

Aktuelle Hinweise

Im Bedarfsfall melden Sie sich bitte bei der Kita-Leitung. Die Bestimmungen des Rahmenhygieneplans gelten weiterhin:

Kranke Kinder in reduziertem Allgemeinzustand mit Fieber, starkem Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall haben auch weiterhin keinen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Die Wiederzulassung nach einer Erkrankung mit den vorstehend beschriebenen Symptomen ist künftig in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter erst wieder möglich, sofern das Kind bei gutem Allgemeinzustand mindestens 48 Stunden symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist und ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 (PCR- oder Antigentest) oder ein ärztliches Attest zur Symptomfreiheit vorliegt. Der fieberfreie Zeitraum soll 48 Stunden betragen.

Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagespflegestellen und HPTs bis zum Schulalter ist bei leichten, neu aufgetretenen, nicht fortschreitenden Symptomen (wie z.B. Schnupfen ohne Fieber und gelegentlicher Husten ohne Fieber) auch weiterhin ein Besuch der Kindertagesbetreuung ohne negatives SARS-CoV-2-Testergebnis oder ärztliches Attest möglich.

Weiter gilt die Verpflichtung zum Tragen eines MNS für alle in der Kita Anwesenden über 6 Jahren. Der MNS muss überall eng anliegen, die transparente, unten offene Maske ist nicht mehr zulässig; gleiches gilt für sog. "community"- und Stoffmasken! Derzeit erfüllen die Standards FFP2, KN95 und die OP-Masken die Voraussetzungen.

Eltern können weitere Tage für die Kinderbetreuung in Anspruch nehmen, Alleinerziehende bis zu 40/Jahr, andere bis zu 20/Jahr ("kindkrank").

Weitere Infos und das nötige Formular finden Sie hier:

www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/kinderbetreuung-bei-schul--und-kitaschliessungen/faq-kinderkrankentage-kinderkrankengeld/fragen-und-antworten-zu-kinderkrankentagen-und-zum-kinderkrankengeld/164976

Die Staatsregierung hat Beitragsentlastungen für Eltern beschlossen, die ihr(e) Kind(er) im Januar bis Mai an je maximal fünf Tagen in die Notbetreuung gebracht haben (werden).

Stadt und Träger in Zeil haben vereinbart, dass der Ersatz unverzüglich mit den laufenden Elternbeiträgen verrechnet wird, sobald wir selbst den Ersatz vom Freistaat erhalten haben. Wir gehen gegenwärtig davon aus, dass das nicht vor dem späten Frühjahr der Fall sein wird.

 

Bitte verzichten Sie deshalb auch auf die Stornierung von Lastschriften, damit erleichtern Sie uns und sich das Vorgehen sehr. Herzlichen Dank!